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Coca-Cola - Lebe die Zukunft
Nachhaltigkeitsbericht 2009

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Corporate GovernanceStrategie

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Corporate Governance

In der Unternehmenskultur von Coca-Cola ist die Vereinbarkeit von ökonomischen Interessen mit Menschen-, Arbeits- und Sozialrechten fest verankert. Das zeigt sich in Richtlinien und Selbstverpflichtungen, der Mitgliedschaft in verschiedenen globalen und lokalen Bündnissen sowie in der Wahrung eines vielfältigen, rücksichtsvollen, gerechten und vertrauensvollen Arbeitsumfeldes.

Corporate Governance

Coca-Cola in Deutschland ist fest eingebunden in das internationale System der The Coca-Cola Company mit Sitz in Atlanta/USA, das in mehr als 200 Ländern mit insgesamt über 300 lizenzierten Partnerunternehmen – den Konzessionären – zusammenarbeitet. Als global agierendes Unternehmen ist es für Coca-Cola selbstverständlich, weltweit verantwortlich zu handeln. Der Bereich Corporate Governance legt hierfür einen klaren Ordnungsrahmen fest, der bei Bedarf und Notwendigkeit um nationale Richtlinien ergänzt wird.

Mit der Unterzeichnung des Global Compact der Vereinten Nationen hat die The Coca-Cola Company die Rahmenbedingungen für ein faires Geschäftsverhalten im globalen Markt klar definiert. Besonderen Stellenwert hat der Umweltschutz, da unternehmerischer Erfolg weltweit und lokal von einer intakten Umwelt abhängt. Deshalb hat Coca-Cola ein eigenes Umweltmanagementsystem etabliert. Das Unternehmen setzt sich in Partnerschaft mit dem WWF und Greenpeace bei zahlreichen Umweltprojekten für den Erhalt der Süßwasser-Ressourcen und den Klimaschutz ein. In Deutschland unterstützt Coca-Cola darüber hinaus die Wissensvermittlung zum Thema Wasserschutz.

Weltweit engagieren sich die The Coca-Cola Company und ihre Tochtergesellschaften zudem in vielfältiger Weise für das Gemeinwohl. Im Mittelpunkt stehen Bildung, die Förderung eines gesunden Lebensstils und Bewegung. So vergibt das Unternehmen Stipendien, baut Schulen und unterstützt lernschwache Schüler. Mit verschiedenen Stiftungen hilft Coca-Cola außerdem überall dort, wo Menschen in Not geraten. Die Coca-Cola Foundation unterstützt beispielsweise Notfallprogramme wie für die Opfer des Tsunami im Jahr 2004. Außerdem nutzt das Unternehmen in Afrika sein Vertriebssystem für die Aufklärung zur Bekämpfung von HIV/AIDS. Weltweit existieren derzeit 19 gemeinnützige Coca-Cola Stiftungen.

In Deutschland pflegt Coca-Cola lokale Partnerschaften mit gemeinnützigen Organisationen oder Vereinen in der Nähe seiner Standorte und motiviert die Mitarbeiter zum Ehrenamt. Der Nachhaltigkeitsbericht 2008/2009 der The Coca-Cola Company steht Ihnen in englischer Sprache Sustainability Review 2008/2009 (PDF, 6.8 MB) zum Download zur Verfügung.

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Mitgliedschaft im Global Compact der UN

Die The Coca-Cola Company ist Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen, einem Zusammenschluss internationaler Organisationen und Wirtschaftsunternehmen.

Das Bündnis wurde vom ehemaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan ins Leben gerufen, um ökonomische Interessen mit Menschenrechten, Arbeits- und Sozialstandards und ökologischer Verantwortung zu vereinen sowie die Korruptionsbekämpfung voranzutreiben. Coca-Cola schreibt einer umfassenden Implementierung dieser Standards eine besondere Bedeutung zu und fordert ihre Einhaltung auch von seinen Lieferanten, auf deren Geschäftspolitik das Unternehmen großen Einfluss hat. Hierfür wurden spezielle Leitprinzipien für Zulieferer (PDF, 80 KB) entwickelt.

Die Grundprinzipien des Global Compact

Der Global Compact

Der Global Compact beinhaltet weltweit gültige Prinzipien, zu deren Einhaltung sich alle Bündnispartner verpflichtet haben:

  • Menschenrechte
    • - Schutz der internationalen Menschenrechte im eigenen Einflussbereich
    • - Sicherstellung, dass sich das eigene Unternehmen nicht an Menschenrechtsverletzungen beteiligt
  • Arbeitsnormen
    • - Wahrung der Vereinigungsfreiheit und Anerkennung des Rechts zu Kollektivverhandlungen
    • - Abschaffung jeder Art von Zwangsarbeit
    • - Wirksame Abschaffung der Kinderarbeit
    • - Beseitigung der Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung
  • Umweltschutz
    • - Vorsorgender Ansatz im Umgang mit Umweltproblemen
    • - Schritte zur Förderung einer größeren Verantwortung gegenüber der Umwelt
    • - Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
  • Korruptionsbekämpfung
    • - Beteiligte Firmen treten Korruption in jeglicher Form, einschließlich Erpressung und Bestechung entgegen

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Verantwortung im Markt

Unser wichtigstes Kapital ist Vertrauen – in unsere Marken und Produkte. Das haben wir in Deutschland in unserer über 80-jährigen Geschichte mit der Integrität unserer Mitarbeiter und durch vorbildliches unternehmerisches Handeln aufgebaut. Unser Erfolg basiert auf unserem guten Ruf – und den erarbeiten wir uns jeden Tag neu, indem wir uns stets aufrichtig, verantwortungsbewusst und respektvoll verhalten.

 Mit Integrität handeln

Der weltweit gültige „Kodex für das Verhalten im Geschäftsleben (PDF, 836 KB)“ (Code of Business Conduct) ist unsere Leitlinie.

Er geht über den Global Compact hinaus und verlangt unter anderem die Einhaltung von Sozialstandards im eigenen Unternehmen wie auch durch die Lieferanten. Der Kodex beinhaltet die Richtlinien für die Umsetzung unseres weltweit einheitlichen Wertesystems, das alle Mitarbeiter verbindet. Die darin festgeschriebenen Grundsätze unterstützen Führungskräfte und Mitarbeiter der Coca-Cola GmbH und der Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG bei ethischen und rechtlichen Fragen rund um alle Geschäftsereignisse und stellen das jeweils angemessene Verhalten sicher. Der Code of Business Conduct ist Bestandteil des Arbeitsvertrages aller Mitarbeiter der Coca-Cola GmbH. In der Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG findet kommt der Code of Business Conduct lediglich bei den leitenden Angestellten zur Anwendung. Hier handelt es sich um die Direct Reports der Vorstände, die Führungsteams in den Verkaufsgebieten wie auch in der Produktion, die Produktionsdirektoren und die Produktionsleiter. Letztendlich ist das der Kreis an Personen, die für die ihnen übertragenen Bereiche die Verantwortung tragen.

Im Berichtszeitraum wurden alle betroffenen Angestellten im Code of Business Conduct geschult, die Teilnahme gehört zum Arbeitsvertrag und wird regelmäßig wiederholt. Im Rahmen dieser Schulung wurden in Deutschland im Berichtszeitraum alle Mitarbeiter der Coca-Cola GmbH auch zur Antikorruptionspolitik, zum Kartellrecht und zum Datenschutz geschult, zudem finden dazu regelmäßig Online-Schulungen statt. In der Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG fanden diese Schulungen für die Mitarbeiter statt, für die sie in ihrer Arbeit relevant sind.

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 Lokale Wirtschaftskraft

Die The Coca-Cola Company führt ihr Geschäft weltweit lokal.

Sie stellt ihre Getränke jeweils dort her, wo sie auch verkauft werden. Gleichzeitig arbeitet das Unternehmen so weit wie möglich mit Partnern aus den jeweiligen Regionen zusammen. In Deutschland beschäftigt Coca-Cola rund 12.000 Mitarbeiter und legt Wert darauf, möglichst bei lokalen Lieferanten einzukaufen und so die Binnenwirtschaft in Deutschland zu stärken. So gingen 2009 ca. 90% des Auftragsvolumens der Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG und der Coca-Cola GmbH an Hersteller in Deutschland.

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 Verantwortung über das Gesetz hinaus

Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen ist für Coca-Cola in Deutschland selbstverständlich.

Doch zusätzlich haben wir weitergehende Richtlinien entwickelt, die unser Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Konsumenten widerspiegeln. Dazu zählen unter anderem klare Bestimmungen zu verantwortungsvollem Sponsoring, zur Nährwertkennzeichnung sowie zu Marketing und Verkauf, wie sie auch in der UNESDA-Selbstverpflichtung festgeschrieben sind.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Verantwortungsvoller Konsum. Wir folgen einer neutralen Unternehmenspolitik und pflegen keine wirtschaftlichen Verbindungen zu politischen oder religiösen Akteuren. Wirtschaftspolitische Beiträge dienen einzig der aktiven Beteiligung an der Weiterentwicklung der jeweiligen Diskussion.

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 Unsere wichtigsten Positionen in der politischen Debatte

Unsere wichtigsten Positionen in der politischen Debatte behandeln die Themen Nährwertkennzeichnung, Werberestriktionen und Verpackungsverordnung.

Nährwertkennzeichnung:
Eine umfassende Information über den Nährwertgehalt von Produkten ist Grundlage für eine bewusste Kaufentscheidung und einen ausgewogenen Lebensstil. Für einen solchen Lebensstil zu motivieren ist Hauptaufgabe aller gesellschaftlichen Akteure.

Der von Coca-Cola in Deutschland auf allen Produkten eingeführte GDA-Nährwertkompass als informative und verbrauchernahe Kennzeichnung schafft positive Anreize. Dieser Ansatz orientiert sich am Bild eines selbstbestimmten Verbrauchers, der sich informieren möchte und bei der Produktwahl frei entscheidet. Die Ampelkennzeichnung hingegen vereinfacht unzulässig, unterteilt in „gute“ und „schlechte“ Produkte und diskreditiert damit einzelne Lebensmittel.

Werberestriktionen:
Kinder im richtigen Umgang mit Werbung zu befähigen ist in erster Linie die Aufgabe von Elternhaus und Schule. Dennoch kann die Wirtschaft einen Beitrag leisten. Coca-Cola hat sich in Deutschland mit weiteren Partnern aus der Industrie freiwillig dazu verpflichtet, keine Werbung an Kinder unter zwölf Jahren zu richten sowie den Verkauf seiner Produkte an Grundschulen weitestgehend einzuschränken.

Generelle Werbeverbote führen nicht weiter und bewirken keine signifikanten Änderungen im Kaufverhalten, wie zahlreiche Beispiele zeigen. Außerdem ist die Werbebranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und fester Bestandteil einer funktionierenden Marktwirtschaft.

Verpackungsverordnung:
Grundsätzlich spielt Mehrweg für Coca-Cola in Deutschland eine wichtige wirtschaftliche Rolle. Unser Mehrweganteil liegt derzeit bei rund 70%. Gleichzeitig gibt es auch eine Verbrauchernachfrage nach Einweggebinden. Die Umweltbilanz von Einweggebinden hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Der gesetzliche Rahmen sollte daher ein Höchstmaß an Flexibilität für beide Systeme erlauben, um die Bedürfnisse der Verbraucher optimal zu erfüllen. Wir wollen uns an der Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung aktiv beteiligen.

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 Der Sarbanes-Oxley Act

Da The Coca-Cola Company in den Vereinigten Staaten börsennotiert ist, unterliegt die Coca-Cola GmbH den Regelungen des von der U.S. Securities and Exchange Commission im Jahr 2002 erlassenen Sarbanes-Oxley Act.

Dieser will das Vertrauen der Anleger stärken, indem die Verlässlichkeit der von börsennotierten Unternehmen veröffentlichten Zahlen erhöht wird. Neben erweiterten Verantwortlichkeiten des Managements und Audit Committees wurden vor allem die Anforderungen an die Nachweisbarkeit von Genauigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten finanzwirtschaftlichen Informationen verschärft sowie Offenlegungs- und Prüfungspflichten ausgeweitet.

Im Rahmen des Sarbanes-Oxley Act müssen Chief Executive Officer und Chief Financial Officer eine eidesstattliche Erklärung über die Korrektheit aller bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereichten Berichte abgeben und im Jahresabschluss über die Effektivität des internen Kontrollsystems der Finanzberichterstattung berichten. Dazu werden in Deutschland von der Coca-Cola GmbH und der Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG vierteljährlich durch den Geschäftsführer bzw. Vorstandsvorsitzenden, den Director bzw. Vorstand Finanzen und den Legal Counsel verbindliche Erklärungen gegenüber der The Coca-Cola Company abgegeben. Die Erklärung der The Coca-Cola Company wird vom externen Jahresabschlussprüfer im Rahmen des veröffentlichten Jahresabschlusses gesondert bewertet. Die bestehenden internen Geschäftsprozesse werden in diesem Kontext regelmäßig aktualisiert und überprüft, um so eine kontinuierliche Qualität und Optimierung zu gewährleisten.

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Verantwortung als globaler Arbeitgeber

Charta der Vielfalt

Die The Coca-Cola Company beschäftigt weltweit rund 92.800 Mitarbeiter. In Deutschland arbeiten rund 12.000 Mitarbeiter bei Coca-Cola. Im Umgang mit ihnen verpflichtet sich das Unternehmen zu einer Kultur der Fairness, Wertschätzung und des gegenseitigen Respekts, wir gewährleisten die Wahrung von Arbeitnehmerrechten und Gleichberechtigung. Weltweit gelten die gleichen Mindeststandards am Arbeitsplatz, und Coca-Cola betrachtet es als wichtige Aufgabe, Fähigkeiten und Talente von Mitarbeitern aktiv zu fördern. Deshalb gehören wir in Deutschland zu den Unterzeichnern der Charta der Vielfalt, an deren Richtlinien wir uns halten. Weitere Informationen zur Charta finden Sie auf www.charta-der-vielfalt.de.

Die Arbeitsplatzrichtlinie der Coca-Cola Organisation

Mit ihrer weltweit geltenden Arbeitsplatzrichtlinie hat sich die Coca-Cola Organisation verpflichtet, in allen Ländern der Erde, in denen sie tätig ist, die gleichen Mindeststandards am Arbeitsplatz einzuhalten.

Dazu zählen unter anderem:

Koalitions- und Kollektivversammlungsfreiheit
Das Unternehmen respektiert das Recht seiner Mitarbeiter zur Bildung von, zum Beitritt oder zum Nichtbeitritt zu einer Gewerkschaft ohne Furcht vor Vergeltung, Einschüchterung oder Schikanierung.

Zwangsarbeit
Das Unternehmen verbietet den Einsatz aller Formen von Zwangsarbeit.

Kinderarbeit
Das Unternehmen hält sich an die Mindestaltersbestimmungen der entsprechenden Gesetze und Vorschriften in den jeweils geltenden Ländern.

Diskriminierung
Das Unternehmen schätzt alle Mitarbeiter und deren Beiträge und engagiert sich schon lange für die Chancengleichheit. Es duldet keinerlei Diskriminierung.

Arbeitszeiten und Löhne
Das Unternehmen zahlt seinen Mitarbeitern wettbewerbsfähige Gehälter und Löhne, je nach Branche und lokalem Arbeitsmarkt.

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Das Unternehmen bietet sichere und gesunde Arbeitsplätze.

Arbeitsplatzschutz
Das Unternehmen engagiert sich für die Aufrechterhaltung eines Arbeitsplatzes ohne Gewalt, Schikanierung, Einschüchterung und anderer gefährlicher oder Unruhe stiftender Zustände durch interne und externe Drohungen.

Bindung von Gemeinde- und Geschäftsinteressen
Das Unternehmen erkennt seine Auswirkungen auf die Gemeinden an, in denen es agiert.

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Umsetzung der Richtlinien und Beschwerden

Schulungen und Kontrollprozesse in den Unternehmen sind auf europäischer und globaler Ebene die zentralen Instrumente zur vollständigen Umsetzung der Richtlinien und gesetzlichen Vorschriften. Im jährlichen internen Managementbericht werden alle Vorfälle analysiert und Maßnahmen abgeleitet.

Um mehr Mitbestimmung zu ermöglichen, können Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Konsumenten das Online-Portal www.KOethics.com und eine kostenfreie Hotline nutzen. Sie dienen der Beantwortung von Fragen zum Kodex zum Verhalten im Geschäftsleben (PDF, 836 KB), zu den Richtlinien zu den Rechten am Arbeitsplatz und anderen Ethik- oder Compliance-Angelegenheiten. Zudem werden hier Hinweise zu potenziellen Verstößen entgegengenommen. Die unabhängige Service-Organisation EthicsLine behandelt die Informationen vertraulich und gibt sie an die Verantwortlichen weiter. Coca-Cola reagiert auf alle potenziellen Verstöße mit umfassenden Untersuchungen und hat Ethical Compliance Manager berufen. In den Ländern – so auch in Deutschland – gibt es lokale Ethical Compliance Manager, die, angepasst auf ihr Land, mit den gleichen Befugnissen ausgestattet sind.

Dass das System von Schulungen, Prozessen und Strukturen greift, zeigt sich darin, dass es 2009 zu keinerlei wettbewerbswidrigem Verhalten, Beschwerden wegen Verstoßes gegen den Datenschutz, monetären oder nichtmonetären Strafen, Klagen, Vorfällen, Maßnahmen oder Bußgeldern kam. In Deutschland wurden im Berichtszeitraum keine Geschäftstätigkeiten ermittelt, die die Vereinigungsfreiheit oder das Recht zu Kollektivverhandlungen gefährdet haben. Es gab auch keine Hinweise zu Geschäftstätigkeiten mit Risiko zu Zwangs- oder Pflichtarbeit, ebenso wenig mussten Maßnahmen zur Abschaffung von Zwangs- oder Pflichtarbeit eingeleitet werden. Durch spezielle Zulieferverträge (Leitprinzipien für Zulieferer (PDF, 80 KB)) und regelmäßige Audits konnte das Risiko der Inanspruchnahme von Kinderarbeit ausgeschlossen werden. Es traten keine Fälle von Diskriminierungen auf.

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Risikostrategie und Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips

Die Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG und Coca-Cola GmbH identifizieren und bewerten nach festgelegten Grundsätzen frühzeitig und systematisch alle relevanten Risiken der Geschäftstätigkeit.

Daraus werden entsprechende Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt, die der vorsorglichen Risikominimierung hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Folgen eventueller Risiken, Risikohandhabung und Chancennutzung dienen. Das Risikomanagementsystem besteht aus zahlreichen unterschiedlichen, ineinander verzahnten Planungs-, Kontroll-, und Informationssystemen. Sie betreffen alle wesentlichen Bereiche des Unternehmens und werden zeitnah an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Dazu gehören unter anderem ein integrierter Planungs- und Führungsprozess, wertorientierte Kennzahlen und Controlling-Reports. Zusätzlich informiert das Risk Management den Vorstand in Form eines Risikoberichts halbjährlich bzw. umgehend über alle wesentlichen Risiken im Konzern. In diesem Zusammenhang wird auch über regelmäßige Szenario-Analysen die Gesamtrisikoposition der Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG ermittelt. Wesentliche Grundprinzipien in unserem Umweltmanagement sind die Reduzierung der Auswirkungen unseres Handelns auf die Umwelt, der sparsame und sorgsame Umgang mit allen Ressourcen sowie die Beachtung von Umweltaspekten bereits bei der Materialbeschaffung und durchgängig durch alle Prozesse.

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